Gesetze / Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz
KStTG§ 6 Voraussetzungen für die Gültigkeit von Selbstauskünften
Stand: 24.12.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KStTG/6#abs-1 (1) Die Selbstauskunft eines Kryptowerte-Nutzers oder einer beherrschenden Person ist nur dann gültig, wenn sie von diesem Kryptowerte-Nutzer oder dieser beherrschenden Person unterzeichnet oder anderweitig bestätigt wurde, sie spätestens auf den Tag ihres Eingangs beim Anbieter datiert ist und sie die folgenden Informationen enthält:
Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d gilt nicht, wenn der Ansässigkeitsstaat des Kryptowerte-Nutzers oder der beherrschenden Person keine oder keine der Steueridentifikationsnummer funktional entsprechende Nummer zuteilt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KStTG/6#abs-2 (2) Die Selbstauskunft eines Kryptowerte-Nutzers, der ein Rechtsträger ist, hat zudem zu enthalten: