Gesetze / Verordnung über die sachliche Zuständigkeit in der Kriegsopferversorgung
KOVZustV§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die sachliche Zuständigkeit in der Kriegsopferversorgung
KOVZustVDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.