Gesetze / Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung
KK-AltRückV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften dieser Verordnung sind auf die Krankenkassen und die Verbände der Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse anzuwenden.