Gesetze / Kinder- und Jugendhilfegesetz

KJHG

Art 19 Eintragungen im Erziehungsregister

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Eintragungen über die Anordnung der Erziehungsbeistandschaft oder der Fürsorgeerziehung durch den Vormundschaftsrichter werden aus dem Erziehungsregister entfernt.

Art 18 Art 20