Art 64 Büro für Künstliche Intelligenz
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KI-VO/64#abs-1 (1) Die Kommission entwickelt über das Büro für Künstliche Intelligenz die Sachkenntnis und Fähigkeiten der Union auf dem Gebiet der KI.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KI-VO/64#abs-2 (2) Die Mitgliedstaaten erleichtern dem Büro für Künstliche Intelligenz die ihm gemäß dieser Verordnung übertragenen Aufgaben.