Art 29 Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KI-VO/29#abs-1 (1)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KI-VO/29#abs-2 (2) Sonstige gültige Dokumente in Bezug auf bestehende Benennungen der antragstellenden notifizierten Stelle im Rahmen anderer Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sind ebenfalls beizufügen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KI-VO/29#abs-3 (3)
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KI-VO/29#abs-4 (4)