Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
KEPFachAusbV§ 10 Fortsetzung der Berufsausbildung
Stand: 10.06.2019
Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen kann in dem Ausbildungsberuf Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen/ Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen nach den Vorschriften für das dritte Ausbildungsjahr fortgesetzt werden.