Gesetze / Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz

KBFG

§ 6 Jahresrechnung

Stand: 10.06.2019

Bund

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt die Jahresrechnung für das Sondervermögen auf und übermittelt sie an das Bundesministerium der Finanzen. Sie ist als Anhang der Haushaltsrechnung des Bundes beizufügen.

§ 5 § 7