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JustG NRW

§ 115 Aufstellung der Vorschlagslisten für Angelegenheiten dessozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für die Kammern und Senate für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts werden die Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus den Kreisen der mit dem sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe behinderter Menschen vertrauten Personen von den Landschaftsverbänden und der Bezirksregierung Münster im gegenseitigen Benehmen aufgestellt.

Teil 3:

Justizverwaltungsverfahren

§ 114 § 116