Gesetze / Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes JubVÄndV 4 Art 5 Stand: 10.06.2019 Bund Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.