Gesetze / Landesrecht Brandenburg / JuZÜV · GVBl.II/24, [Nr. 106]
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen auf das für Justiz zuständige Mitglied der Landesregierung (Justiz-Zuständigkeitsübertragungsverordnung - JuZÜV)
2 Normen · Ausgangsfassung vom 06.12.2024 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
30.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. März 2026 (GVBl.II/26, [Nr. 16])
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Historischer Änderungsnachweis
07.08.2025 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 07.08.2025
§ 1 geändert
GVBl. II 2025, Nr. 59
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).