Gesetze / Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung
JFAngAusbV§ 5 Ausbildungsplan
Stand: 01.08.2025
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.