Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Jugendarrestvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen
JAVollzG NRW§ 35 Entsprechende Anwendung
Stand: 26.08.2026
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für Heranwachsende und für nach Jugendstrafrecht zu Jugendarrest verurteilte Erwachsene entsprechend.