Gesetze / Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge

JüdMilSeelsVtr

Art 12

Stand: 21.07.2020

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/J%C3%BCdMilSeelsVtr/12#abs-1 (1) Zur Wahrnehmung der zentralen Verwaltungsaufgaben der jüdischen Militärseelsorge wird in Berlin ein Militärrabbinat als Bundesamt eingerichtet, das dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordnet ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/J%C3%BCdMilSeelsVtr/12#abs-2 (2) Die Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen gehören dem Militärrabbinat an. Sie können ihre Dienste auch in Außenstellen des Militärrabbinats versehen.

Art 11 Art 13