Gesetze / Investitionszulagengesetz 2010
InvZulG 2010§ 10 Festsetzung und Auszahlung
Stand: 10.06.2019
Die Investitionszulage ist nach Ablauf des Wirtschaftsjahres oder Kalenderjahres festzusetzen und innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids aus den Einnahmen an Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer auszuzahlen.