Gesetze / Investitionszulagengesetz 1999
InvZulG 1999§ 9 Ertragsteuerliche Behandlung der Investitionszulage
Stand: 10.06.2019
Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und nicht die Erhaltungsaufwendungen.