Gesetze / Investitionszulagengesetz 1996
InvZulG 1996§ 10a Ermächtigung
Stand: 10.06.2019
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum, unter neuer Überschrift und in neuer Paragraphenfolge bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.