Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. März 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten
InvStreitÜbkGEingangsformel
Stand: 10.06.2019
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: