Gesetze / Investmentsteuergesetz
InvStG§ 44 Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung
Stand: 10.06.2019
§ 21 ist entsprechend auf Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten anzuwenden, die mit Erträgen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die ganz oder teilweise von der Besteuerung freizustellen sind.