Gesetze / Gesetz über internationale Patentübereinkommen
IntPatÜbkGArt II § 18 Doppelschutz und Einrede der doppelten Inanspruchnahme
Stand: 04.07.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-18#abs-1 (1) Eine Klage wegen Verletzung oder drohender Verletzung eines im Verfahren nach dem Patentgesetz erteilten Patents ist als unzulässig abzuweisen,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-18#abs-2 (2) Erhebt der Beklagte eine Einrede nach Absatz 1, kann das Gericht anordnen, dass die Verhandlung bis zur Erledigung des Verfahrens vor dem Einheitlichen Patentgericht auszusetzen sei.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-18#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für ergänzende Schutzzertifikate.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-18#abs-4 (4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für vorläufige oder sichernde Maßnahmen.