Gesetze / Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz

IntErbRVG

§ 1 Anwendungsbereich

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IntErbRVG/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Dieses Gesetz regelt die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IntErbRVG/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Mitgliedstaaten im Sinne dieses Gesetzes sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks, Irlands und des Vereinigten Königreichs.

§ 2