Gesetze / Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung
IntBestG§ 4 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- BGH, 18.02.2009 – 1 StR 4/09Geldwäsche: Herrühren des gezahlten Bestechungslohns aus der Vortat der Bestechung eines ausländischen Amtsträgers KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 4 IntBestG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.