Gesetze / Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber
InsoGeldEinzPV§ 6 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.