Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Hessen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Ingenieure des Landes Hessen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
IngVStV_Bay_HES§ 3 Leistungen
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IngVStV_Bay_HES/3#abs-1 (1) Abweichend von § 31 Abs. 6 der Satzung wird der Zuschlag zum Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit ohne Einhaltung einer Wartezeit gewährt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IngVStV_Bay_HES/3#abs-2 (2) Wird nach § 2 Abs. 1 der Mindestbeitrag gewählt, so ist § 31 Abs. 5 Satz 1 der Satzung nicht anzuwenden.