Gesetze / InVeKoSDG · BGBl I 2014, 1928, 1931
Gesetz über die Verarbeitung von Daten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den unionsrechtlichen Vorschriften für Agrarzahlungen
9 Normen · ausgefertigt 02.12.2014 · letzte Änderung 11.07.2023 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich
- § 2 Betriebsdaten
- § 3 Verarbeitung von Daten durch Zahlstellen und Fachüberwachungsbehörden
- § 4 Übermittlung von Daten durch die Zahlstelle an die Bescheinigende Stelle
- § 5 Übermittlung von Daten durch die Zahlstelle zum Zwecke des Informationsaustausches im Rahmen des Rechnungsabschlusses
- § 6 Kontrolle von Erzeugerorganisationen durch die Zahlstellen
- § 7 Löschungsfristen
- § 8 Abweichendes Landesrecht
- § 9 Ermächtigungen
- Anlage (zu § 2) Verzeichnis der Betriebsdaten
Änderungsverlauf
- 11.07.2023 — 1 Norm geändert · § 1 neueste Änderung
- 02.12.2019 — 6 Normen geändert · §§ 1, 3, 6, 7 und 2 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.