Gesetze / Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung
ImmoKWPLV§ 5 Bau- und Renovierungsdarlehen
Stand: 10.06.2019
Bei Darlehensverträgen, die dem Bau oder der Renovierung einer Wohnimmobilie dienen, darf im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung der hierdurch zu erwartende Wertzuwachs berücksichtigt werden.