Gesetze / IT-Fortbildungsverordnung
IT-FortbVAnlage 3 (zu § 2 Absatz 2)Spezialistenprofile in der IT-Fortbildung
(Fundstelle: BGBl I 2010, 1010 - 1029)
Die Spezialistenprofile beschreiben die inhaltlichen Standards, die für eine Zulassung zur Prüfung der operativen Professionals erforderlich sind. Sie bilden das im Bereich der beruflichen Fortbildung angesiedelte Verbindungsglied zwischen der Ebene der beruflichen Ausbildung und der Ebene der in der beruflichen Fortbildung geregelten operativen Professionals. Grundlage für die Spezialistenqualifikation ist die Qualifizierung in den nachfolgend beschriebenen Arbeitsgebieten und Arbeitsprozessen. Im Rahmen dieser Qualifizierung sind die aufgeführten Arbeitsprozesse eigenständig in betrieblichen Projekten durchzuführen, eine prozessbegleitende Dokumentation anzufertigen, in einer Präsentation eine zusammenhängende Darstellung der Tätigkeiten und des Kompetenzerwerbs zu geben und darüber ein Fachgespräch zu führen.
Profilgruppe Software und Solution Developer
Profilgruppe Customer Advisor
Profilgruppe Administrator
Profilgruppe Coordinator
Profilgruppe Technician