Gesetze / Landesrecht Bayern / ISB-Verordnung

ISBV

§ 1 Errichtung

Stand: 25.08.2026

Bayern

In München wird ein Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) errichtet. Es führt die Bezeichnung „Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung“ und untersteht unmittelbar dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Staatsministerium).

§ 2