Gesetze / Landesrecht Bayern / ISB-Verordnung
ISBV§ 1 Errichtung
Stand: 25.08.2026
In München wird ein Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) errichtet. Es führt die Bezeichnung „Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung“ und untersteht unmittelbar dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Staatsministerium).