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§ 1 ISBV (Bayern) — Errichtung

ISB-Verordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In München wird ein Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) errichtet. Es führt die Bezeichnung „Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung“ und untersteht unmittelbar dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Staatsministerium).