Gesetze / Industriemeister Printmedien-Bachelor Professional Print-Fortbildungsprüfungsverordnung
IMPMedBAProPrFPrV§ 25 Projektarbeit
Stand: 24.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/25#abs-1 (1) Die Projektarbeit umfasst
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/25#abs-2 (2) Das Thema der Hausarbeit wird unter Berücksichtigung des Wahlpflichtqualifikationsschwerpunktes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 vom Prüfungsausschuss gestellt. Hierzu kann die zu prüfende Person Themenvorschläge unterbreiten. Der Prüfungsausschuss soll eine höchstzulässige Seitenanzahl festlegen und Formatvorgaben bestimmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/25#abs-3 (3) Die schriftliche Hausarbeit soll mindestens Folgendes aufweisen:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/25#abs-4 (4) Mit der in der Hausarbeit erstellten praxisorientierten Gesamtplanung soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, als betriebliche Führungskraft komplexe, praxisorientierte Aufgabenstellungen zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/25#abs-5 (5) In der Präsentation soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, die Gesamtplanung auch mündlich darzustellen. Die Form der Präsentation und der Medieneinsatz stehen der zu prüfenden Person frei. Die verwendeten Unterlagen sind dem Prüfungsausschuss zu überlassen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/25#abs-6 (6) Im Fachgespräch soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Fragestellungen zur dargestellten Gesamtplanung sowie damit im Zusammenhang stehende weiterführende Fragestellungen zu beantworten.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/25#abs-7 (7) Als Bearbeitungszeit für die Hausarbeit stehen 30 aufeinanderfolgende Kalendertage zur Verfügung. Die Prüfungszeit für die Präsentation und das daran anschließende Fachgespräch beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Präsentation und das Fachgespräch sind nur durchzuführen, wenn die Hausarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde.