Gesetze / Industriemeister Printmedien-Bachelor Professional Print-Fortbildungsprüfungsverordnung
IMPMedBAProPrFPrV§ 20 Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Druckweiterverarbeitung“
Stand: 24.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/20#abs-1 (1) Im Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Druckweiterverarbeitung“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Produktionsprozesse der Druckweiterverarbeitung zu beurteilen, zu planen und zu optimieren. Dazu gehört das auftragsbezogene Auswählen und Einsetzen von Produktionsmitteln und von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie die Qualitätsbeurteilung und -sicherung über den gesamten Herstellungsprozess hinweg.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/20#abs-2 (2) In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: