Gesetze / Informationsfreiheitsgesetz
IFG§ 14 Bericht und Evaluierung
Stand: 10.06.2019
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- OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 – OVG 95 A 4.10Zitiert von 1
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Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag zwei Jahre vor Außerkrafttreten über die Anwendung dieses Gesetzes. Der Deutsche Bundestag wird das Gesetz ein Jahr vor Außerkrafttreten auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren.