Gesetze / Informationsfreiheitsgesetz
IFG§ 14 Bericht und Evaluierung
Stand: 10.06.2019
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag zwei Jahre vor Außerkrafttreten über die Anwendung dieses Gesetzes. Der Deutsche Bundestag wird das Gesetz ein Jahr vor Außerkrafttreten auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 14 IFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 – OVG 95 A 4.10Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.