Art 37 Datenschutz
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IDD/37#abs-1 (1) Die Mitgliedstaaten wenden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG an.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IDD/37#abs-2 (2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie durch die EIOPA unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 45/2001.