Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß …

Volltext

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 6. Dezember 2012 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Finanzvermögen-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ID212755/volltext#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ID212755/volltext#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Finanzvermögen-Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu machen.

Potsdam, den 4. April 2013

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

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