Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern (Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG)

Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der …

§ 2

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ID212455/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ID212455/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem § 7 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 16. Februar 2010

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

zum Vertrag

§ 1