Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die …§ 1
Stand: 01.08.2026
Dem am 24. Februar 2003 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.