Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die …

§ 1

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Dem am 24. Februar 2003 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2