Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über …§ 1
Stand: 01.08.2026
Dem am 11. März 1998 und am 23. April 1998 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.