Gesetze / Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz HärteV (XXXX) §§ 8 und 9 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 8 und 9 HärteV ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. -