Gesetze / Gesetz über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen
HypKrlosErklG§ 15
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HypKrlosErklG/15#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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