Gesetze / Ausbildungsverordnung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin HwirtAusbV 1999 § 6 Ausbildungsplan Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2020. Zur aktuellen Fassung → Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.