Gesetze / Handwerksfachwirt-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management-Fortbildungsverordnung
HwFwBAProKaufmMFV§ 2 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
Stand: 22.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HwFwBAProKaufmMFV/2#abs-1 (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 42c der Handwerksordnung erfüllt und Folgendes nachweist:
Die Berufspraxis muss jeweils wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 Satz 2 genannten Aufgaben haben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HwFwBAProKaufmMFV/2#abs-2 (2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.