Gesetze / Landesrecht Sachsen / Hufbeschlag-Zuständigkeitsverordnung
HufBeschlZuVO§ 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über Zuständigkeiten nach der Hufbeschlagverordnung vom 12. November 1994 (SächsGVBl. S. 1637) außer Kraft.
Dresden, den 16. Januar 2009
Die Staatsministerin für Soziales
Christine Clauß