Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin
HolzSpielzMAusbV 1996§ 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 10.06.2019
Der Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin wird staatlich anerkannt.