Gesetze / Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute
HeuerVtrÜbkG§ 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HeuerVtr%C3%9CbkG/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.
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