Gesetze / Heimmitwirkungsverordnung
HeimmwV§ 35 Übergangsvorschrift
Stand: 10.06.2019
Heimbeiräte, die vor Inkrafttreten der Verordnung gewählt worden sind, müssen nicht neu gewählt werden.
Gesetze / Heimmitwirkungsverordnung
HeimmwVStand: 10.06.2019
Heimbeiräte, die vor Inkrafttreten der Verordnung gewählt worden sind, müssen nicht neu gewählt werden.