Gesetze / Heimmitwirkungsverordnung
HeimmwV§ 18 Beschlüsse des Heimbeirates
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HeimMitwirkungsV/18#abs-1 (1) Die Beschlüsse des Heimbeirates werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HeimMitwirkungsV/18#abs-2 (2) Der Heimbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.