Gesetze / Landesrecht Bayern / Heilberufeverordnung
HeilBV§ 4 Anwendungsbereich
Stand: 25.08.2026
Die Vorschriften dieses Teils gelten für die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Regelungen, die dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG unterfallen und den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken.