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§ 4 HeilBV (Bayern) — Anwendungsbereich

Heilberufeverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Vorschriften dieses Teils gelten für die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Regelungen, die dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG unterfallen und den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken.