Gesetze / Landesrecht Brandenburg / HebBOBbg · GVBl.II/95, [Nr. 73] S.702
Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger im Land Brandenburg (HebBOBbg)
11 Normen · Ausgangsfassung vom 08.11.1995 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Aufgaben
- § 3 Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit
- § 4 Anwendung von Arzneimitteln
- § 5 Dokumentationspflicht
- § 6 Schweigepflicht
- § 7 Fortbildungspflicht
- § 8 Zusammenarbeit der Hebammen und Entbindungspfleger
- § 9 Aufsicht des Gesundheitsamtes, Anzeige- und Meldepflichten
- § 10 Besondere Pflichten bei freiberuflicher Tätigkeit
- § 11 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 55 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.26)
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Historischer Änderungsnachweis
11.06.2008 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 11.06.2008, Artikel 6
§§ 1, 4 geändert
GVBl. I 2008, Nr. 08, S. 134
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).