Gesetze / Hanfeinfuhrverordnung
HanfEinfV§ 6 Behandlung
Stand: 10.06.2019
Auf begründeten Antrag des zugelassenen Einführers kann die Frist zur Behandlung der nicht zur Aussaat bestimmten Hanfsamen von der Bundesanstalt um einen oder zwei Sechsmonatszeiträume verlängert werden.